Ein paar wichtige Anmerkungen...

Leider war in der letzten Zeit bei einigen Schülern ein unerfreulicher Trend bezüglich Zahlungsmoral, Sorgfalt und Pünktlichkeit zu beobachten, der es sogar erforderlich gemacht hat, dass ich meinen Vertrag etwas anpasse.

 

Um den Unterricht für uns alle so angenehm und reibungslos wie möglich zu gestalten, würde ich Sie bitten, sich die folgenden Punkte durchzulesen.

 

Vielen Dank!

 

1. Gebührenordnung

In der letzten Zeit kam es bei mehreren Schülern trotz mehrfacher Erinnerung zu teilweise extrem verzögerten Zahlungen. Aus diesem Grund habe ich beschlossen, in solchen Fällen künftig folgendermaßen vorzugehen:

  • Ist zwei Wochen nach dem vereinbarten Zahlungseingang zum 1. des Monats noch kein Geld eingegangen, erhält der Schüler / die Schülerin eine Zahlungserinnerung.
  • Nach zwei weiteren Wochen wird eine Mahnung verschickt.
  • Sollte weitere zwei Wochen später noch immer kein Geld eingegangen sein, wird die Schülerin / der Schüler vom Unterricht ausgeschlossen.

Es liegt in meinem Ermessen, ob ich den Unterricht nach dem Zahlungseingang wiederaufnehme oder aber den Vertrag kündige; dies hängt u. a. von der allgemeinen Mitarbeit der Schülerin / des Schülers (und ggf. der Eltern) und von der früheren Zuverlässigkeit in puncto Zahlungen ab.

Die ausgefallenen Stunden gelten als vom Schüler / von der Schülerin selbst verantworteter Unterrichtsausfall (gemäß § 4 Abs. 3 der Vertragsbedingungen) und müssen daher von diesem / dieser selbst getragen werden! Dies betrifft bei einer Kündigung die ausgefallenen Stunden bis zum Ende des Kalendermonats, bei einer Unterbrechung alle ausgefallenen Stunden bis zur Wiederaufnahme des Unterrichts.

 

2. Sorgfältiger Umgang mit den Vertragsunterlagen

Bei Vertragsabschluss erhalten alle Schüler drei wichtige Vertragsunterlagen:

  • eine Ausführung des Vertrags,
  • eine Liste, in der der durchgenommene Stoff sowie die Hausaufgaben notiert werden, und
  • den Zahlungsplan.

Leider beobachte ich immer häufiger einen nachlässigen Umgang mit den Unterlagen. Insbesondere der Zahlungsplan ist wichtig, um einen korrekten und termingerechten Zahlungseingang zu gewährleisten. Da einige Schüler bereits zum vierten oder fünften Mal ihre Unterlagen verloren und von mir neue angefordert haben, was bei mir mit erheblichem Mehraufwand verbunden ist, habe ich beschlossen, eine Bearbeitungsgebühr von EUR 5,00 für die Neuausstellung einzelner oder aller Vertragsunterlagen zu erheben.

Bitte achten Sie in Ihrem Interesse auf die Unterlagen und heben Sie sie sorgfältig auf!


3. Pünktlicher Unterrichtsbeginn

Keine Frage - lieber zu früh zum Unterricht erscheinen als zu spät. Im Allgemeinen liegt dem auch keine böse Absicht zu Grunde, sondern - ganz im Gegenteil - vielmehr der Wunsch, pünktlich zu sein. Meistens müssen Schüler, die zu früh da sind, ohnehin warten, bis der Unterricht des vorhergehenden Schülers beendet wird.

Ich habe jedoch bei einigen beobachtet, dass sie teilweise deutlich früher kommen - und wurde in der letzten Zeit auch von einer Mutter direkt darauf angesprochen: Sie erhoffte sich, dass wir den Unterricht früher beginnen würden und ihr Kind auf diese Weise mehr als 60 Minuten Unterricht erhalten könnte.

Ich hoffe, es ist jedem klar, dass es sich dabei um eine Leistungserschleichung handelt - bitte überlegen Sie selbst, ob Sie sich freuen, wenn Sie unbezahlte Überstunden leisten müssen. Daher:

Deutlich zu früh erscheinen können Sie gern - bedenken Sie aber, dass Sie dann möglicherweise warten müssen (vielleicht sogar vor verschlossener Tür) und es nicht jeder Schüler gern hat, wenn er "Publikum" bekommt. Und falls ich doch mal früher mit dem Unterricht beginnen kann, beende ich ihn auch pünktlich nach 45 bzw. 60 Minuten.