Fragen zu den Vertragsbedingungen
Müssen die Schüler an öffentlichen Auftritten teilnehmen?
Nein, öffentliche Auftritte sind nicht verpflichtend. Es ist jedoch sinnvoll, auch mal öffentlich aufzutreten, da eine solche Situation die Entwicklung einer musikalischen Persönlichkeit stark fördert und dazu noch erfahrungsgemäß das Übungspensum sowie die Art zu üben positiv beeinflusst. Schon kleinere Auftritte - wie z. B. in der Familie an Weihnachten - sind sinnvoll, es ist jedoch noch besser, vor Leuten zu spielen, die nicht wohlwollend über Fehler hinwegsehen wie möglicherweise die eigene Familie. Nach einem gewissen Lampenfieber, das bei den meisten vorkommt - in einem gewissen Ausmaß ist Lampenfieber übrigens sogar förderlich! -, stellt sich normalerweise große Euphorie ein, wenn die eigene Leistung öffentlich gewürdigt wird. Nicht selten führt ein öffentlicher Auftritt zu einer enormen Steigerung und größerem Interesse am Gitarrespiel.
Ist Gruppenunterricht möglich?
Ich unterrichte maximal zwei Schüler gleichzeitig, um eine optimale Förderung zu gewährleisten und individuell auf jeden Schüler eingehen zu können. Um Zweiergruppenunterricht zu nehmen, ist es allerdings wichtig, dass beide Schüler auf demselben Stand sind.
Müssen ausgefallene Stunden bezahlt werden?
Wenn die Verantwortung dafür beim Schüler liegt, ja. Dabei ist es unerheblich, ob schon länger bekannt ist, dass die Stunde nicht gehalten werden kann, oder ob sie kurzfristig abgesagt wird. Diese Vorgehensweise ist bei den meisten Musikschulen und auch bei anderen Bildungseinrichtungen - beispielsweise der VHS - üblich.
Sollte ich eine vorgesehene Stunde absagen müssen, kann sie entweder in den folgenden vier Wochen nachgeholt werden, oder sie wird erstattet.
Wie lang dauert die Kündigungsfrist?
Der Vertrag kann monatlich spätestens bis zum 10. eines Kalendermonats gekündigt werden. Der Unterricht wird dann am Ende des Monats beendet. Unter Downloads können Sie einen Kündigungsvordruck herunterladen.
Wie oft findet der Unterricht statt?
Der Unterricht findet wöchentlich statt. In den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet jedoch kein Unterricht statt.
Sind Hausbesuche möglich?
Hausbesuche sind leider nicht möglich.